Montag, 20. August 2012

Hanfsamen in Bayern jetzt legal?

Eigenwillige BtmG-Interpretation eines Kriminalhauptkommissars

Nach dem Fund von 60 Hanfpflanzen im fränkischen Litzendorf erklärte ein Mitarbeiter der zuständigen Kripo den Lesenden der Mediengruppe Oberfranken, die in der Region fünf regionale Tageszeitungen herausgibt, die rechtliche Stellung von Hanfsamen:
“Die Samen gibt es legal zu kaufen, wer sie sät, macht sich strafbar”.

Entweder hat unsere Redaktion geschlafen und die 27. Änderung des BtmG, die Hanfsamen re-legalisiert hat, verpennt oder Herr Zoelke liegt falsch, was wir für wahrscheinlicher halten:
Hanfsamen sind nicht frei verkäuflich. Deutschland ist eines der wenigen Länder der EU, in denen der Handel mit Hanfsamen seit 1998 verboten ist.
Lediglich die Samen der zugelassen Faserhanfsorten dürfen als Lebensmittel in “nicht zählbarer Form” verkauft werden, womit verhindert wird, dass potente Cannabissamen als Nutzhanfsamen deklariert werden und das Verbot so umgangen werden könnte.

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