Mittwoch, 28. November 2012

Feuer auf Mechthild Dyckmans

Was Dyckmans und Konsorten nicht in Zeitungen lesen wollen – ein Kommentar von Hans Cousto

Anlässlich der Vorstellung der Jahresberichte der deutschen sowie der europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD und EBDD/EMCDDA) am Donnerstag den 15. November 2012, gab die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP) eine Pressemitteilung heraus. Darin heißt es wörtlich:

„Nach wie vor ist Cannabis die illegale Droge in Deutschland und Europa, die am häufigsten konsumiert wird. Bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist das Konsumverhalten im Vergleich zu den Vorjahren konstant geblieben. Etwa 5% der 12- bis 17-Jährigen konsumierten im vergangenen Jahr Cannabis (12-Monats-Prävalenz). “

Dem Bericht des DBDD ist jedoch zu entnehmen, dass das Konsumverhalten von jungen Erwachsenen (18 – 25 Jahre) im Vergleich zu den Vorjahren nicht konstant geblieben ist, sondern seit dem Jahr 2008 stetig zugenommen hat. 2008 konsumierten 14,8% der männlichen jungen Erwachsenen Cannabis (12-Monats-Prävalenz), 2011 waren es 18,3%. Bei den weiblichen jungen Erwachsenen stieg der Anteil von 8,3% auf 9,6%. Die Drogenbeauftragte stellte zwar in ihrer Pressemitteilung fest, dass wir „in Deutschland über gute Präventionsangebote“ verfügen, doch offenbar scheinen diese die Menschen nicht zu überzeugen und zu einem anderen Verhalten zu veranlassen.

Die Vorgängerin von Mechthild Dyckmans, Sabine Bätzing (von November 2005 bis November 2009 Drogenbeauftragte der Bundesregierung) konnte da schon mehr „Erfolge“ vorweisen. Vor ihrem Amtsantritt 2004 konsumierten (12-Monats-Prävalenz) 10,1% der 12- bis 17-Jährigen Cannabis, danach im Jahr 2010 nur noch 4,9%.

Nach der Vorstellung der Jahresberichte der Beobachtungsstellen für Drogen und Drogensucht berichteten die Medien außer zur Substanz Cannabis vor allem über die Flut neuer synthetischer Drogen. Nachdem im vergangenem Jahr 49 neue Substanzen auf dem europäischen Schwarzmarkt ausfindig gemacht wurden, setzte die Bundesregierung dieses Jahr mit der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (26. BtMÄndV) 28 neue Stoffe auf die Verbotsliste des Betäubungsmittelgesetzes. Doch dieses Jahr wurden inzwischen seitens der Behörden schon über 50 neue Substanzen auf dem europäischen Drogenmarkt entdeckt. Beim Verbot solcher neuen Stoffe stoßen die Behörden jedoch an ihre Grenzen. So berichtete das Hamburger Abendblatt, dass laut der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), ein Verbot einer ganzen Gruppe von Substanzen rechtlich nicht möglich sei.

Im Zusammenhang mit den neuen synthetischen Drogen wird die Drogenbeauftragte in diversen Zeitungen mit der folgenden Aussage zitiert: „Wichtig ist, dass Konsumenten sich bewusst machen, dass es sich um ganz gefährliche Substanzen handelt, weil man nie genau weiß, was drin ist.“ Gefährlich ist also gemäß Dyckmans das Nichtwissen über den Inhalt der Substanzen. Doch genau diese Gefährlichkeit befördert die Drogenbeauftragte respektive die Bundesregierung mit der stetigen Weigerung Drug-Checking-Programme zur qualitativen und quantitativen Analyse der auf dem Schwarzmarkt kursierenden Substanzen zu etablieren.
In Österreich und in der Schweiz kann man sehr wohl genau wissen, was in Pillen und Pulvern so alles enthalten ist. Dort wird regelmäßig Drug-Checking durchgeführt und dort wird auch öffentlich und medienwirksam vor hochdosierten Pillen oder vor Pillen mit exotischen Inhaltsstoffen gewarnt.
Die Drogenbeauftragte und die Bundesregierung erhöhen mit ihrer Verweigerungshaltung in Sachen Drug-Checking die Gefahr für Konsumenten, statt sie zu mindern. In Sachen Schadensminderung durch Förderung von „safer use“ kann hier der Drogenbeauftragten wie auch der Bundesregierung nur eine äußerst schlechte Vorgehensweise attestiert werden.

Keine Erwähnung in der Pressemitteilung der Drogenbeauftragten wie auch in den Medien fand die Tatsache, dass die Vielzahl an neuen Substanzen nur eine marginale Rolle auf dem Drogenmarkt spielt. Gemäß Bundeskriminalamt wurden im Jahr 2011 für insgesamt 754.876 Pillen und Kapseln die Wirkstoffgehalte erfasst. 95% der Proben enthielten ausschließlich den Wirkstoff MDMA, wobei der Wirkstoffgehalt deutlich höher lag als in den Jahren 2009 und 2010.
Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt stieg von 2009 bis 2011 von 50 mg auf 73 mg MDMA als Base berechnet respektive von 59 mg auf 87 mg MDMA-Hydrochlorid. Betrachtet man die Ergebnisse der Analysen auf der Website www.drugchecking.ch von diesem Jahr, so kann man davon ausgehen, dass der Anteil der Pillen, die ausschließlich MDMA enthalten, dieses Jahr noch höher ist als im letzten Jahr. Auch der Wirkstoffgehalt scheint weiter zu steigen.

Im Jahresbericht der DBDD heißt es hierzu: „Bemerkenswert ist, dass wieder, wie in den Jahren bis einschließlich 2008, fast ausschließlich MDMA als psychoaktiver Wirkstoff in Ecstasy-Tabletten nachgewiesen wurde, m-CPP dagegen, welches in den Jahren 2009 (65,2 %) und 2010 (61,1 %) im Großteil der sichergestellten Monopräparate als psychoaktiver Wirkstoff identifiziert wurde, 2011 nahezu bedeutungslos geworden ist.“

Im Jahr 2011 tauchte Metachlorphenylpiperazin (m-CPP) nur noch in 0,9% der analysierten Proben auf. 3,3% der Proben enthielten Methamphetamin, 0,5% Amphetamin und weniger als 0,1% enthielten den Wirkstoff 2C-B. Diese für Konsumenten von Ecstasy erfreuliche Entwicklung wurde weder von der Drogenbeauftragten Dyckmans in ihrer Pressemitteilung noch in den Medien publiziert. Die Intension der herrschenden Politiker ist weit mehr darauf ausgelegt, vor allem die Angst vor Drogen zu schüren als darauf, eine Politik der Schadensminderung zu befördern.
Die Drogenbeauftragte Dyckmans und die Bundesregierung erweisen mit dieser Politik der Gesellschaft wahrlich keinen guten Dienst.

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