
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand (Anmerkung der Redaktion: Das sind so ziemlich alle Vergehen, die man mit Betäubungsmitteln begehen kann.) so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. . .
Seit Jahren schon steht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Raum, das die deutschlandweite Angleichung der geringen Menge fordert. Getan hat sich dennoch nichts. Die Definition der geringen Menge und der Ausnahmeregelungen unterliegt immer noch der Willkür der Landesregierungen. Wir präsentieren euch hier, wo in Deutschland man bis zu wie viel Cannabis mitführen kann, ohne ernste Probleme zu kriegen.
Aber Achtung: Die geringe Menge ist kein Freibrief. Das Weed wird trotzdem konfisziert, und eine Anzeige ergeht ebenfalls, auch wenn das Verfahren dann doch eingestellt wird. Außerdem haben die Bundesländer die Möglichkeit die Regelung der Geringen Menge über die „Fremdgefährdung“ oder das „öffentliche Interesse“ auszuhebeln.
Baden-Württemberg:
Nicht definiert
Ausnahmen: Geringe Menge gilt nicht für Wiederholungstäter und Konsumenten im Strafvollzug.
Berlin:
1530 Gramm
Ausnahmen: Geringe Menge gilt nicht bei Wiederholungstätern (Wiederholung innerhalb von sechs Monaten) oder wenn Kinder oder nicht abhängige Jugendliche verführt wurden.
Brandenburg:
Circa 6 Gramm
Ausnahmen: Geringe Menge gilt nicht, wenn Dritte erstmalig mit Betäubungsmitteln in Kontakt gekommen sind.
Hamburg:
Circa 20 Gramm
Ausnahmen: Keine
Nordrhein-Westfalen:
10 Gramm bei 6 % THC
Ausnahmen: Geringe Menge gilt nicht, wenn Betäubungsmittel abgegeben wurden. Ebenso nicht für Wiederholungstäter, Erzieher und Amtsträger im Vollzug des BtmGs.
Rheinland-Pfalz:
10 Gramm
Ausnahmen: Keine.
Mecklenburg-Vorpommern:
Nicht definiert, maximal 5 Gramm
Einstellung nur nach Einzelfallprüfung
Bayern:
6 Gramm
Ausnahmen: Geringe Menge gilt nicht bei Begehung der Tat in der Öffentlichkeit, auf Jugendveranstaltungen, in Schulen, in Krankenhäusern etc. und bei Wiederholungstätern innerhalb eines Jahres.
Bremen:
610 Gramm
Ausnahmen: Keine
Hessen:
615 Gramm, bei Gras eventuell auch mehr
Ausnahmen: Keine
Niedersachsen:
6 Gramm
Ausnahmen: Keine
Saarland:
6 Gramm
Ausnahmen: ???
Sachsen:
Nicht definiert
Ausnahmen: Geringe Menge gilt nicht bei Wiederholungstätern innerhalb eines Jahres.
Sachsen-Anhalt:
6 Gramm
Ausnahmen: Geringe Menge gilt nicht bei Konsum im Strafvollzug
Schleswig-Holstein:
30 Gramm
Ausnahmen: Geringe Menge gilt nicht bei Gefährdung von Kindern und Jugendlichen und eventuell bei Wiederholungstätern.
Thüringen:
6 Gramm
Ausnahmen: Ausschließlich für den gelegentlichen Eigenverbrauch
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