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Publiziert am: 15.04.05 - Medienformen:  |
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Hans Cousto |
Ab sofort eröffnet das „Hanf Journal“ das Feuer auf die
Bundesdrogenbeauftragte. Jeden Monat werdet ihr nun lesen können,
welche Verbrechen von der Drogenbeauftragten ausgehen.
Das Bundesministerium für Gesundheit hatte im Jahr 1999 eine Drogen-
und Suchtkommission berufen, der hochkarätige Expertinnen und Experten
aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Rechtswissenschaften,
Sozialwissenschaften sowie ein Vertreter der Betroffenen und ein
Journalist und Praktiker angehörten. Das 14-köpfige Gremium hatte sich
am 8. Dezember 1999 in Berlin konstituiert. Die Aufgabe der Kommission
war es, Empfehlungen zur Verbesserung der Suchtprävention
auszuarbeiten. Des Weiteren sollte die Kommission dazu beitragen, einen
neuen Nationalen Aktionsplan Drogen und Suchtmittel zu entwickeln, der
die wichtigen Aspekte und Maßnahmen in diesem Bereich auf allen Ebenen
umfassen sollte.
Am 4. Juni 2002 hatte die Drogen- und Suchtkommission der
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und der
Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, ihren
Abschlussbericht zur Verbesserung der Suchtprävention übergeben. Damals
hatte das Gesundheitsministerium zu diesem Anlass eine Pressemitteilung
mit dem Titel „Politik der Bundesregierung sieht sich durch das Votum
der Drogen- und Suchtkommission bestätigt“ veröffentlicht. Sowohl die
Pressemitteilung (Nr. 13 vom 4. Juni 2002) als auch eine Vollversion
des Abschlussberichtes der Drogen- und Suchtkommission konnte man über
mehrere Monate hinweg auf der Website des Gesundheitsministeriums
abrufen. Heute sucht man jedoch auf der Website des Ministeriums
vergeblich nach diesen beiden Dokumenten. Sie wurden einfach wieder
entfernt. Und damit dies nicht allzu auffällig erscheint, wurde bei
allen Pressemitteilungen der Drogenbeauftragten aus den Jahren 2001 und
2002 die Nummerierung ebenfalls entfernt. Mit nahezu akribischer
Präzision wurden hier nach klassischer Geheimdienstmanier wie zu
Stalins Zeiten in der Sowjetunion Dokumente aus Verzeichnissen
entfernt, um das in diesen amtlichen Dokumenten transportierte
Gedankengut besser ausmerzen zu können.
Nach wie vor baut die amtliche Drogenpolitik in der Bundesrepublik
Deutschland auf die fachliche Unkenntnis der Bevölkerung und
unterschlägt deshalb systematisch wichtige Informationen, um den Stand
der allgemeinen Unkenntnis nicht zu gefährden. Beispielsweise wird im
Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung vom
29. April 2003 der Abschlussbericht der Drogen- und Suchtkommission vom
Juni 2002 erwähnt (S. 21), jedoch ohne der Angabe einer Bezugsquelle
und unter Unterschlagung wichtiger Empfehlungen der Kommission wie:
„Vielmehr ist besonderes Augenmerk auf mögliche schädliche
Nebenwirkungen solcher Gesetze (z. B. Stigmatisierung bestimmter
Personengruppen, negative Effekte durch Inhaftierungen etc.) zu
richten. Zudem sollten Gesetze regelmäßig evaluiert und daraufhin
überprüft werden, ob die in sie gesetzten Erwartungen auch tatsächlich
erfüllt worden sind. Sollte die (unabhängige) Evaluation zu dem
Ergebnis kommen, dass dies nicht der Fall ist, dann sind die Gesetze
abzuschaffen, im Ausnahmefall auch zu ändern.“ [S. 30]
„Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren aus politischen
Erwägungen mit den §§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10, 11 und 12 BtMG(ist nur
ein paragraph.....?????) besondere Tatbestandsformen der Beihilfe zum
Konsum geschaffen und mit Strafe bedroht, obwohl vonseiten der
Strafverfolgung hier kein Bedürfnis bestand. So zeigen denn auch die
Statistiken der Strafverfolgungsbehörden, dssß diese Vorschriften nicht
zu Verurteilungen führen, aber von den politischen Parteien bei der
Bewertung von Drogenhilfe und Therapiemaßnahmen häufig zitiert werden.
Die Lösung der Probleme wäre deshalb eine ersatzlose Streichung dieser
Vorschriften.“ [S. 31]
Obwohl die Drogen- und Suchtkommission gemäß ihrer Bestimmung vor allem
dazu beitragen sollte, einen neuen Nationalen Aktionsplan Drogen und
Suchtmittel zu entwickeln, wurde die Kommission in der Pressemitteilung
vom 25. Juni 2003 zur Verabschiedung des „Aktionsplans Drogen und
Sucht“ im Kabinett mit keinem Wort erwähnt. Auch im „Aktionsplan Drogen
und Sucht“, den die Drogenbeauftragte Caspers-Merk als „Moderne Agenda
zur Bewältigung der Suchtproblematik“ bezeichnet, wird die Drogen- und
Suchtkommission nicht erwähnt. Der neue Aktionsplan widerspiegelt somit
nicht den aktuellen Stand des Wissens einer hochkarätigen Kommission,
sondern weit mehr den (Klein-)Geist jener politischen Klasse, die immer
noch des Glaubens ist, mit List, Täuschung und Vertuschung könne man
einen konstruktiven Beitrag zur Lösung von Problemen leisten.
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