Caspers-Merk präsentiert sich in imageorientierter Alkoholwerbung
Publiziert am: 01.02.04 - Medienformen:
Die Ausführungen in diesem Abschnitt zeigen mit aller Deutlichkeit die
Inkonsequenz im persönlichen Verhalten der Bundesdrogenbeauftragten
Marion Caspers-Merk betreffend Alkohol im Kontext der von ihr
proklamierten Drogenpolitik.
Unter dem Titel „Moderne Drogen- und Suchtpolitik“ findet man auf der
Eröffnungsseite des Themenschwerpunktes „Drogen und Sucht“ auf der
Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung
den folgenden Absatz zu Alkohol und Nikotin:
„Die Drogenpolitik der Bundesregierung hat die früher einseitig
erfolgte Fixierung auf die illegalen Suchtmittel aufgehoben. Nun stehen
auch die legalen Drogen, wie Alkohol und Nikotin, im Vordergrund der
Aktivitäten.“
Im Absatz zu den vier Säulen der Drogenpolitik kann man auf der gleichen Seite u. a. die hier folgende Aussage lesen:
„Angebotsreduzierung und repressive Maßnahmen tragen dazu bei, dass das
Ausmaß an Suchterkrankungen durch eine verminderte Verfügbarkeit der
Suchtmittel reduziert wird.“
In der Rubrik „Tabak/Alkohol“ des Themenschwerpunktes „Drogen und
Sucht“ findet man mehrere Ausführungen zu den Risikofaktoren des
Rauchens für die Gesundheit wie auch zu wirksamen Maßnahmen zur
Reduzierung des Tabakkonsums , jedoch kein einziges Wort zur
Alkoholabhängigkeit oder zu Maßnahmen zur Reduzierung des
Alkoholkonsums.
Im Rahmen der Vorstellung der Studie „Policymix hat den größten
Präventionseffekt“, die das ZEUS-Institut in Bochum durchgeführt hat
und die den Einfluss der Alkoholwerbung auf den Alkoholkonsum bei
Kindern und Jugendlichen untersucht, erklärt die Drogenbeauftragte der
Bundesregierung, Marion Caspers-Merk , auf der Website des
Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung u.a.:
„1. Kinder und Jugendliche fühlen sich insbesondere durch Imagewerbung
stark angezogen. Die Werbung setzt aus diesem Grund coole Musik, coole
Gruppen, Spaß und Action als Mittel bewusst ein. Deshalb möchte ich,
dass in Deutschland auch im Alkoholbereich zukünftig nur
produktorientiert anstelle von imageorientiert geworben wird. Es gibt
diesbezüglich bereits Verhandlungen des Bundesgesundheitsministeriums
mit der Alkoholindustrie durch eine freiwillige Selbstverpflichtung,
diesen Bereich zu regeln.
2. Einschränkungen der Werbung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind sinnvoll. [...]“
Bemerkenswert erscheint hier die Tatsache, wie die Drogenbeauftragte
auf ihrer persönlichen Homepage in der Rubrik „Wahlkreis“ die Leser zu
einem Streifzug durch ihren Wahlkreis einlädt. Über acht
landestypischen Bildern steht wörtlich: „Auf dieser Seite möchte ich
Sie zu einem kurzen Streifzug durch meinen Wahlkreis einladen. Machen
Sie sich ein Bild von der Region, in der ich lebe und für deren Belange
ich mich vor Ort und in Berlin einsetze.“ Auf den Bildern macht die
Drogenbeauftragte auf subtile Weise auf die Belange der Winzer und
Weinkellereien aufmerksam. Drei der acht Bilder stehen im direkten
Zusammenhang mit dem Wein: Ein Bild mit „Blick auf die Rheinebene und
die Vogesen“ zeigt die Schönheit der Weinberge in der Region, ein
weiteres zeigt eine Großaufnahme von Trauben mit dem Text „das
,Kulturgut’ dieser Region“ und das dritte Bild zur Weinkultur zeigt die
Drogenbeauftragte Marion Caspers-Merk höchstpersönlich beim Einschenken
(Drogenverteilen) bei einer Weinprobe.