Fleißige Hanf Journal Leser dürften es schon mitgekriegt haben: In
Berlin hat sich was bewegt in Sachen Liberalisierung. Die geringe
Menge, die vorher bei 6-15 Gramm lag wurde auf 15-30 Gramm angehoben.
Harte Kämpfe waren das und das Hanf Journal war nicht ganz unschuldig
daran, dass das Thema tatsächlich auf der Agenda blieb.
Nochmal zur Erklärung: Die sogenannte „geringe Menge“ ist die Menge
Gras (oder Hasch) die ihr bei euch haben könnt, ohne das gleich ein
Strafverfahren droht, solltet ihr doch mal erwischt werden. Aber
illegal bleibt das Ganze dennoch. Soll heißen: Das Dope wird euch
abgenommen und eine Anzeige muss die Polizei auch stellen. Das ist
völliger Unsinn, denn immerhin verpflichtet die geringe Menge die
Staatsanwaltschaft ja dazu das Verfahren direkt wieder einzustellen.
Auf diese Weise arbeiten tagtäglich Unmengen von Polizisten für den
Mülleimer.
Aber das es die sogenannte „geringe Menge“ gibt ist schon gut. Denn
dadurch erhält der Endkonsument wenigstens etwas Sicherheit. Es gibt
allerdings auch Bundesländer, die die geringe Menge nicht eindeutig
festgelegt haben, dort ist man als Konsument dann wieder der Willkür
der Staatsanwaltschaft ausgeliefert. Anders liegt der Fall zum Beispiel
in Schleswig Holstein. Dort können Konsumenten mit bis zu 30 Gramm
Cannabisprodukten straflos aufgegriffen werden.
Die Straffreiheit bei Besitz einer geringen Menge unterliegt allerdings
gewissen Einschränkungen. Sobald man nämlich von der Polizei in einer
Situation aufgegriffen wird die nahe legt, dass man nicht als
Konsument, sondern als Händler zu gelten hat, ist die geringe Menge
irrelevant. Ähnlich problematisch ist es, wenn sie dich als Fahrer
eines Fahrzeugs mit einer geringen Menge erwischen, dann drohen nämlich
Blutprobe und eventuell Führerscheinentzug.
In Berlin wird die geringe Menge also demnächst auf 15-30 Gramm
hochgesetzt. Das heißt, dass man mit bis zu 15 Gramm mit Sicherheit,
und mit bis zu 30 Gramm mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit
ungeschoren davonkommt. Im zweiten Fall ist man dann allerdings wieder
auf die Gnade des Staatsanwaltes angewiesen. Der entscheidet nämlich ob
man harmlos genug aussieht um ungestraft davonzukommen.
Diese Regelung ist allerdings noch nicht in Kraft getreten. Dies ist
erst dann der Fall wenn das Berliner Abgeordnetenhaus sie so abgesegnet
hat. Dass das so kommt ist zwar sicher, dauert aber noch ein bisschen.
Wir rechnen im September mit einem Inkrafttreten des Gesetzes.
Dass heißt für alle Besucher der Hanfparade: Keine voreilige Freude.
Wirklich sicher geht ihr nur, wenn ihr weniger als sechs Gramm in der
Tasche habt (Und auch da gibt es Einschränkungen, siehe oben). Bis zu
15 Gramm werden eventuell auch noch toleriert. Aber alles was darüber
hinaus geht wird definitiv bestraft.
Also haltet euch zurück mit dem Aufstocken des Eigenbedarfs. Denn noch
ist Berlin noch nicht so liberal wie wir es gerne hätten. Und auf der
Hanfparade gilt auch wie anderswo: Keine Joints vor der Polizei. Die
ziehen euch sonst knallhart raus, haben wir schon oft genug erlebt.
Wenn es meint dass es sein muss, ist Deutschland auch gern mal
repressiver als es sich sonst gibt. Das ist scheiße, ja klar, aber
deshalb demonstrieren wir ja auch: Damit man sich demnächst wegen sowas
keine Sorgen mehr machen muss.
Und außerdem gilt natürlich wie immer: Ihr müsst gegenüber der Polizei
keine Aussagen machen die über euren Namen und eure Adresse
hinausgehen. Auch unverfängliches Geplauder kann sich fatal auswirken.
Denn wie es in den Gangsterfilmen immer so schön heißt: Alles was sie
sagen kann gegen sie verwendet werden.
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